
Verfahrenspflege
In bestimmten gerichtlichen Verfahren bestellt das Gericht einen Verfahrenspfleger. Aufgabe des Verfahrenspflegers ist es, die Interessen der betroffenen Person im Verfahren wahrzunehmen und ihr Gehör sowie ihre Beteiligungsrechte zu stärken.
Meine Aufgaben als Verfahrenspfleger
Im Rahmen einer Verfahrenspflegschaft kann ich insbesondere:
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die betroffene Person persönlich anhören,
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ihre Wünsche und ihren Willen ermitteln,
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das gerichtliche Verfahren verständlich erläutern,
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Gespräche mit Angehörigen, Einrichtungen und Fachkräften führen,
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an gerichtlichen Anhörungen teilnehmen und
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gegenüber dem Gericht zu den Interessen der betroffenen Person Stellung nehmen.
Interessenvertretung im Verfahren
Der Verfahrenspfleger entscheidet nicht anstelle der betroffenen Person. Seine Aufgabe besteht darin, ihre persönlichen Interessen, Wünsche und Bedürfnisse im gerichtlichen Verfahren sichtbar zu machen und zur Geltung zu bringen.

Telefon und WhatsApp
Für Terminabsprachen und kurze Rückfragen können Sie mich telefonisch oder per WhatsApp erreichen. Bitte übermitteln Sie über WhatsApp keine vertraulichen Betreuungs-, Gesundheits- oder Finanzdaten.