
Nachlasspflege
Eine Nachlasspflege wird vom Nachlassgericht angeordnet, wenn ein Nachlass gesichert oder verwaltet werden muss. Dies kann insbesondere erforderlich sein, wenn Erbinnen und Erben unbekannt sind oder die Erbenstellung noch nicht abschließend geklärt ist.
Als Nachlasspfleger vertrete ich den Nachlass im Rahmen der gerichtlichen Bestellung.

Aufgaben im Rahmen einer Nachlasspflege
Zu den möglichen Aufgaben gehören insbesondere:
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Sicherung von Wohnung, Unterlagen und Nachlassgegenständen
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Ermittlung möglicher Erbinnen und Erben
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Kontakt mit Banken, Versicherungen, Vermietern, Behörden und weiteren Stellen
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Verwaltung und Erhaltung des Nachlasses
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Regelung notwendiger laufender Angelegenheiten
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Berichterstattung gegenüber dem Nachlassgericht
Hinweise für Angehörige und Beteiligte
Bitte geben Sie bei Anfragen möglichst das gerichtliche Aktenzeichen sowie den vollständigen Namen und das Geburtsdatum der verstorbenen Person an. So kann Ihr Anliegen schneller zugeordnet werden.
Telefon und WhatsApp
Für Terminabsprachen und kurze Rückfragen können Sie mich telefonisch oder per WhatsApp erreichen. Bitte übermitteln Sie über WhatsApp keine vertraulichen Betreuungs-, Gesundheits- oder Finanzdaten.